Leihfristen/Verlängerung
- Bücher, Zeitschriften, Landkarten u.a. – 31 Tage
- E-Books (tsch.) - 1-31 Tage, fremdsprachige E-Books (EBSCO), Lesegeräte, iPads – 1-14 Tage
- Tondokumente, Brettspiele, DVDs – 14 Tage
Sind die entliehenen Medien nicht vorgemerkt, kann die Leihfrist maximal zweimal verlängert werden (persönlich, telefonisch, per E-Mail oder elektronisch über das BenutzerInnenkonto).
Sonderregelungen in der Musikbibliothek: Im laufenden Jahr herausgebrachte Tondokumente dürfen erst neun Monate nach Erwerb durch die Bibliothek entlehnt werden.